Donnerstag, 26. September 2013

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg unter verschärftem Druck

Ein Gerichtstermin fand am 23.9. statt, die Fortsetzung folgt im Oktober


Die Staatsanwaltschaft hat zwei Verfahren gegen das ADZ eingeleitet, beide im Zusammenhang damit, dass es sich nicht als „ausländischer Agent“ registrieren lässt, da es ausländische Fördergelder erhält und nach Auffassung der Behörden politisch tätig ist.

Beleg für die politische Tätigkeit ist ein Bericht an den UNO-Ausschuss für Folter, der u. a. Polizeiwillkür gegen gefährdete Gruppen (Titel des Berichts: "Roma, Migranten, Aktivisten - Opfer polizeilicher Willkür" - mit "Aktivisten" sind Teilnehmer an politischen Protestkundgebungen gemeint) beschreibt. Dieser Bericht, wohlgemerkt vor Inkrafttreten des Agentengesetzes verfasst, ist wesentlicher Gegenstand der Klage. Die darin geäußerte Kritik am Verhalten russischer Sicherheitsorgane und die entsprechenden Reformvorschläge und Empfehlungen werden nicht nur als Indiz für politische Tätigkeit gewertet, sondern als beleidigend für die Mitarbeiter der Sicherheitsorgane und zudem als unbegründet dargestellt – sie basierten allein auf den Aussagen der zitierten Minderheiten (Roma).

Im ersten Verfahren geht es um den (angeblichen) administrativen Rechtsverstoß der unterlassenen Registrierung als „ausländischer Agent“. Hier war die Staatsanwaltschaft bisher in mehreren Instanzen gescheitert - wegen gravierender Verfahrensfehler und Mängeln hatten die Gerichte die Klage gar nicht zur Verhandlung zugelassen. Das zweite Verfahren ist eine Zivilklage der Staatsanwaltschaft: Sie agiert hier „zum Schutz“ eines unbestimmten Personenkreises, in dessen Interesse die Registrierung von MEMORIAL als "ausländischer Agent" liegen soll. In der Klage selbst wird dabei explizit betont, dass sich nicht ermitteln lässt, wessen Rechte hier verletzt werden und um welchen Personenkreis es sich handelt.

Dieses zweite Verfahren ist präzedenzlos und bedrohlicher – hier besteht die reale Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft die Eintragung der Organisation als ausländischer Agent erzwingen könnte.
Am 23. September fand eine erste Verhandlung statt. Als "dritte Partei", de facto auf Seiten der Anklage, fungierte eine Vertreterin des Justizministeriums in Petersburg. Anträge des ADZ, das Justizministerium als Teilnehmer zum Verfahren nicht zuzulassen, wurden abgelehnt, wie auch alle weiteren Anträge des ADZ (das ADZ hatte u. a. Stellungnahmen der UNO vorgelegt, deren eine ausdrücklich auf die Arbeit des ADZ eingeht, sowie ein Statement des Kommissars für Menschenrechte im Europarat).


Die nächsten Gerichtstermine wurden auf den 7. Oktober (Administrativverfahren) und 14. Oktober ("Zivilklage") angesetzt.


26.9.2013

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